Zum Inhalt springen
  • 005a_039 Wiki
  • 005a_037 Kalender
  • 002_014 Bestellen
  • 007a_014 0Warenkorb
  • Passwort vergessen
    012_038 Zur Wiki-Übersicht

    Arbeitsschutz im Weltladen

    Ob Haupt- oder Ehrenamt – wer im Weltladen mitarbeitet, soll sicher und gesund bleiben. Arbeitsschutz schützt nicht nur vor Unfällen und Erkrankungen, sondern schafft auch ein gutes Arbeitsklima.

    Wichtige Themen

    Grundlagen des Arbeitsschutzes

    Jede*r Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten (§ 3 Arbeitsschutzgesetz). Diese Pflicht gilt auch für Weltläden – unabhängig davon, ob dort ausschließlich ehrenamtlich oder auch hauptamtlich gearbeitet wird. Relevante Vorschriften sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

    Gefährdungsbeurteilung

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und zu beurteilen – z. B. Stolperstellen, ergonomische Belastungen, schweres Heben oder psychische Belastungen durch Stress. Auch bei kleinen Betrieben mit wenigen Personen – und selbst bei rein ehrenamtlicher Tätigkeit – ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, z. B. bei Umbauten, neuen Arbeitsmitteln oder Personalwechseln.

    Unterweisung und Schulung

    Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig unterwiesen werden – mindestens einmal jährlich. Dabei geht es u. a. um grundlegende Sicherheitsregeln, Verhalten im Notfall, Erste Hilfe, Brandschutz, rückenschonendes Arbeiten und spezielle Hinweise zu Geräten oder Arbeitsabläufen im Laden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren (Datum, Thema, Teilnehmende) und von den Teilnehmenden per Unterschrift zu bestätigen. Auch Ehrenamtliche sind ausdrücklich einzubeziehen.

    Ersthelfer*innen im Weltladen

    In Betrieben mit 2 bis 20 gleichzeitig anwesenden Personen muss mindestens eine ausgebildete Ersthelfer*in anwesend sein (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Das bedeutet konkret: Wenn zwei Personen gemeinsam im Ladendienst tätig sind, muss eine davon Ersthelfer*in sein. Das ist für Weltläden zweifelsohne herausfordernd. Die Ausbildung und Auffrischung (alle zwei Jahre) wird z. B. von Johanniter, DRK oder ASB angeboten und ist für Weltläden über die zuständige Berufsgenossenschaft kostenfrei. Die Kostenübernahme sollte vorab mit der Berufsgenossenschaft geklärt werden. Ein gut sichtbarer Aushang mit Name(n) der Ersthelfer*innen und Notrufnummern gehört zur Grundausstattung.

    Erste Hilfe und Notfallorganisation

    Ein vollständiger Verbandkasten nach DIN 13157 muss jederzeit zugänglich sein und regelmäßig überprüft werden. Ergänzend dazu sollten im Laden deutlich sichtbar Aushänge mit Notrufnummern und Standort des Verbandkastens angebracht werden. Auch der Umgang mit Unfällen (z. B. Dokumentation, Meldung an die Berufsgenossenschaft) sollte im Team besprochen sein.

    Ergonomie am Arbeitsplatz

    Auch in Weltläden sollten Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass sie körperlich möglichst wenig belasten. Das betrifft z. B. Thekenhöhe, Sitzgelegenheiten an der Kasse, Lagerregale oder Bürostühle. Ziel ist, Rücken und Gelenke zu schonen – gerade bei längeren Einsätzen oder bei älteren Mitarbeitenden.

    Brandschutz und elektrische Sicherheit

    Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein und frei bleiben, Feuerlöscher regelmäßig gewartet und elektrische Geräte auf sicheren Zustand geprüft werden. Überlastete Steckdosenleisten oder defekte Kabel sind zu vermeiden. Der Brandschutz ist ebenfalls Teil der Unterweisung und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

    Überprüfung elektrischer Geräte

    Alle elektrischen Geräte in Betrieben, z. B. Kassen, Kühlgeräte oder Kaffeemaschinen, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Grundlage dafür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3 und § 5) sowie die DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).

    Die Prüfungen umfassen Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und gegebenenfalls Messungen durch eine*n Elektriker*in/Elektrofachkraft. Auch kleine Defekte wie beschädigte Kabel oder Steckdosenleisten müssen sofort behoben werden. Die Prüfungen sollten in sinnvollen Abständen erfolgen (maximal zwei Jahre) und dokumentiert werden, um die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten nachzuweisen.

    Für Weltläden bedeutet das konkret: Alle elektrischen Geräte sollten regelmäßig kontrolliert, defekte Geräte sofort ausgetauscht oder repariert und die Prüftermine im Team festgehalten werden, um Unfälle, Stromschläge oder Brände zu vermeiden.

    Zuständigkeit: Berufsgenossenschaft Handel & Warenlogistik (BGHW)

    Für Weltläden ist im allgemeinen die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zuständig. Sie bietet kostenfreie Schulungen, Vorlagen und Beratung an. Bei Fragen hilft die BGHW unter www.bghw.de oder über die regionale Ansprechperson.

    Neben der klassischen Betreuung durch Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gibt es für kleinere Organisationen mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Es ist davon auszugehen, dass auch Ehrenamtliche zu den "Beschäftigten" zählen.

    Gesetzliche Grundlage: Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, § 3 ff.) und den entsprechenden DGUV-Vorschriften verankert. Sie erlaubt kleineren Betrieben, viele Aufgaben im Arbeitsschutz selbst zu übernehmen, sofern eine verantwortliche Person die erforderliche Schulung durch die Berufsgenossenschaft absolviert hat.

    Funktionsweise:

    • Eine oder mehrere verantwortliche Personen aus dem Weltladen (z. B. Vorstand, Geschäftsführung oder Ladenleitung) nehmen an der Schulung teil.
    • Nach erfolgreicher Teilnahme kann der Weltladen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisungen planen und Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren.
    • Externe Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt*innen wird nur bei Bedarf hinzugezogen, etwa bei komplexen Gefährdungen oder besonderen baulichen Veränderungen.

    Zuletzt aktualisiert: März 2026

    Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurde, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.


    Zum Weiterlesen

    Espresso Nr. 15 zum Thema Arbeitschutz

    DGUV: Versicherungsschutz im Ehrenamt

    DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    BGHW: Alternative bedarfsgerechte Betreuung

    BMAS: Arbeitsschutzgesetz kompakt

    Arbeitsschutz-Portal

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42541

    Arbeitshilfen

    Unterweisungshilfen für den Handel

    Gefährdungsbeurteilung Weltladen Vorlage

    Gefährdungsbeurteilung Ausfüllhilfe

    Präsentation Sicherheitsunterweisung Vorlage

    Datenschutz-Einstellungen

    Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten.
    Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um auf unsere Webseite mit allen Zustimmungen zu gelangen. Klicken Sie auf „Einstellungen übernehmen“, um nur die ausgewählten Zustimmungen zu erteilen.

    Detailinfo

    Stand: 10/2022

    Diese Hinweise gelten für die unter weltladen.de erreichbaren Webseiten, im Folgenden benannt als „unsere Webseite“ oder „weltladen.de“.

    Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten. Abhängig von Funktion und Verwendungszweck können die Datenschutz-Optionen in drei Kategorien eingeteilt werden:

    Unbedingt erforderliche Funktionen

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie auf der Webseite navigieren und deren Funktionen verwenden können, zum Beispiel um sich anzumelden oder um Formulare auszufüllen. Unbedingt erforderliche Cookies benötigen nach geltendem Recht keine Einwilligung durch die Nutzerin oder den Nutzer.

    Performance-Cookies

    Diese Cookies sammeln Informationen über die Nutzung der Webseite, z. B. welche Seiten am häufigsten besucht werden und wie sich Besucherinnen und Besucher auf der Webseite bewegen. Sie helfen uns, weltladen.de so zu gestalten, dass Sie sich gut orientieren können und die gesuchten Informationen schnell finden.

    Eingebettete Module

    Wir binden auf der Website an einigen Stellen kleine Anwendungen, Spiele oder Videos ein, die nicht auf unserem Server liegen, sondern von externen Dienstleistern bereitgestellt werden. Einige dieser Module verwenden externe Cookies, weswegen wir hierfür Ihre Zustimmung benötigen.

    Auf unserer Webseite verwendete Funktionen

    Erforderliche Cookies

    Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
    weltladen2026service.nicht.live cookietypes 356
    weltladen2026service.nicht.live wires Sitzung
    weltladen2026service.nicht.live wires_challenge 30

    Performance-Cookies

    Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
    weltladen2026service.nicht.live Matomo 386

    Eingebettete Module

    Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
    *.gstatic.com, *.googleapis.com Google Maps 356
    h5p.org H5P 712
    * Sonstige Module 356
    vimeo.com Vimeo 356
    gstatic.com, youtube.com, youtube-nocookie.com YouTube 356

    Datenschutzerklärung