Zum Inhalt springen
  • 005a_039 Wiki
  • 005a_037 Kalender
  • 002_014 Bestellen
  • 007a_014 0Warenkorb
  • Passwort vergessen

    Kampagne

    Lieferkettengesetz: Trotz Rückschritten bleibt der Fortschritt bestehen

    Über 210.000 Menschen haben die Petition zum Erhalt des Lieferkettengesetzes unterzeichnet, dafür sagen wir Danke! Gemeinsam mit über 90 Organisationen haben wir ein starkes Zeichen gesetzt. Doch trotz des Engagements wurde das Gesetz massiv abgeschwächt. Wie es jetzt weitergeht:
      Petitionsübergabe für ein starkes Lieferkettengesetz vor dem Bundeskanzleramt
      Foto: Initiative Lieferkettengesetz / Robert Diendorfer

      Omnibus-I-Paket: Historie der Entkernung der EU-Lieferkettenrichtlinie

      Zu Jahresbeginn war die CSDDD bereits beschlossen und sollte Menschenrechte, Umwelt und Klima in globalen Wertschöpfungsketten deutlich stärken. Im Laufe des Jahres wurde sie jedoch systematisch wieder aufgeschnürt.

      Das Omnibus-Verfahren: Start der Deregulierung

      Im Februar 2025 kündigte die EU-Kommission das Omnibus-Verfahren an, mit dem mehrere Gesetze gleichzeitig geändert werden können. Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ wurden zentrale Nachhaltigkeitsregeln geöffnet, darunter:

      • die CSDDD,
      • die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
      • die EU-Taxonomie.

      Geplant waren u. a. die Abschwächung der zivilrechtlichen Haftung, die Streichung von Klimatransitionsplänen und Erleichterungen bei Berichtspflichten. Während Wirtschaftsverbände dies begrüßten, protestierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und zahlreiche Unternehmen.

      Showdown im EU-Parlament

      Das Wiederaufschnüren löste heftige politische Auseinandersetzungen aus:

      • Juli 2025: Der EU-Rat fordert weitere Verwässerungen.
      • Sommer/Herbst: Intensive Debatten im Parlament; NGOs werden nur unzureichend beteiligt. Die EU-Ombudsfrau bestätigt später Verstöße gegen die „Better Regulation Guidelines“.
      • Die Debatte um „Bürokratieabbau“ – besonders aus Deutschland – überlagert eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen Anforderungen.

      Brisant: Teile der EVP stimmen am 16. Dezember 2025 gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen für weitere Abschwächungen. Damit wird die bisherige Brandmauer bewusst eingerissen – mit Folgen für die demokratische Zusammenarbeit im Parlament.

      Was wurde konkret geändert?

      Mit Abschluss der Trilogverhandlungen im Dezember 2025 steht fest:

      Massiv eingeschränkter Anwendungsbereich
      Künftig erfasst die Richtlinie nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. Euro Umsatz (statt 1.000 bzw. 450 Mio.). In Deutschland betrifft das nur noch rund 150 Unternehmen.

      Klimatransitionspläne gestrichen
      Die Pflicht zur Ausrichtung auf das 1,5-Grad-Ziel entfällt – ein herber Rückschlag für Transparenz und Klimaschutz.

      Zivilrechtliche Haftung verwässert
      Eine EU-weit einheitliche Haftungsregel entfällt. Es droht ein Flickenteppich nationaler Regelungen.

      Sanktionen reduziert
      Bußgelder sinken von 5 % auf 3 % des Jahresumsatzes; ein Mindestbußgeld entfällt.

      Ein wichtiger Punkt bleibt: Der risikobasierte Ansatz gilt weiterhin. Unternehmen müssen sich auf die größten Risiken in ihren Lieferketten konzentrieren – eine Beschränkung auf direkte Zulieferer konnte verhindert werden.

      Starke Gegenstimmen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft

      Viele Fair-Handels-Unternehmen und verantwortungsbewusste Firmen stehen klar für verbindliche Standards. Sie zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und hohe Umwelt- und Sozialstandards vereinbar sind.

      Auch die Zivilgesellschaft setzte ein deutliches Zeichen:

      • Über 210.000 Unterschriften für die Petition „Lieferkettengesetz retten!“
      • Übergabe der Unterschriften im Oktober 2025 in Berlin
      • Stimmen aus Pakistan und Bangladesch machten die existenzielle Bedeutung verbindlicher Regeln deutlich

      Internationale Gewerkschafter erinnerten an Katastrophen wie Rana Plaza und Ali Enterprises – Tragödien, aus denen das deutsche Lieferkettengesetz maßgeblich entstanden ist.


      Lieferkettengesetze wirken bereits

      Praxisfälle zeigen, dass es nicht um „Bürokratie“, sondern um konkrete Verbesserungen geht:

      • In Costa Rica führten Beschwerden zu Entschädigungen für Bananenproduzent*innen.
      • Gegen ADM und Cargill läuft eine Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen in Peru.
      • Studien u. a. von Germanwatch dokumentieren weitere Fälle und Reformbedarf.

      Solche Verfahren stärken Betroffene und gleichen Machtasymmetrien in globalen Lieferketten zumindest teilweise aus.


      Globaler Trend zu verbindlichen Regeln

      Trotz der EU-Rückschläge wächst weltweit das Momentum:

      • Länder wie Brasilien, Kolumbien, Indonesien, Japan, Südkorea und die Schweiz arbeiten an entsprechenden Regelungen.
      • Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit 2023 und zeigt Wirkung.
      • Umfragen belegen breite Unterstützung in der EU-Bevölkerung für verbindliche Nachhaltigkeitsregeln.

      Unternehmen reagieren mit Risikoanalysen, Beschwerdemechanismen und Präventionsmaßnahmen – ein langfristiger Trend hin zu mehr Verantwortung.


      Ausblick 2026: Umsetzung und neue Risiken

      Nach der formalen Bestätigung im EU-Rat muss die CSDDD bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig drohen neue Verwässerungsversuche in Deutschland, etwa:

      1. Abschaffung von Berichtspflichten,
      2. Einschränkung von Sanktionen,
      3. Anhebung des Anwendungsbereichs auf 5.000 Mitarbeitende.

      Das würde rund 95 % der derzeit vom LkSG erfassten Unternehmen ausschließen.


      Unsere Position

      Wir verurteilen die Abschwächungen klar. Der Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima darf nicht für Wirtschaftsinteressen geopfert werden. 

      Trotz der massiven Schwächungen bleibt die Richtlinie bestehen und sie bringt auch nach dem Omnibus-I-Paket Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz:

      • Risikobasierter Ansatz mit Fokus auf die größten Gefahren.
      • Einbezug internationaler Umweltstandards (Meeres- und Biodiversitätsschutz).
      • Höhere Bußgelder (bis zu 3 % des Jahresumsatzes).
      • Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Schadensersatzrechte für Betroffene sicherzustellen.

      Aktuelle Einschätzungen, Hintergründe und weiterführende Informationen zum Lieferkettengesetz findet ihr auf der Seite der Initiative Lieferkettengesetz und beim Forum Fairer Handel


      Datenschutz-Einstellungen

      Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten.
      Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um auf unsere Webseite mit allen Zustimmungen zu gelangen. Klicken Sie auf „Einstellungen übernehmen“, um nur die ausgewählten Zustimmungen zu erteilen.

      Detailinfo

      Stand: 10/2022

      Diese Hinweise gelten für die unter weltladen.de erreichbaren Webseiten, im Folgenden benannt als „unsere Webseite“ oder „weltladen.de“.

      Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten. Abhängig von Funktion und Verwendungszweck können die Datenschutz-Optionen in drei Kategorien eingeteilt werden:

      Unbedingt erforderliche Funktionen

      Diese Cookies sind notwendig, damit Sie auf der Webseite navigieren und deren Funktionen verwenden können, zum Beispiel um sich anzumelden oder um Formulare auszufüllen. Unbedingt erforderliche Cookies benötigen nach geltendem Recht keine Einwilligung durch die Nutzerin oder den Nutzer.

      Performance-Cookies

      Diese Cookies sammeln Informationen über die Nutzung der Webseite, z. B. welche Seiten am häufigsten besucht werden und wie sich Besucherinnen und Besucher auf der Webseite bewegen. Sie helfen uns, weltladen.de so zu gestalten, dass Sie sich gut orientieren können und die gesuchten Informationen schnell finden.

      Eingebettete Module

      Wir binden auf der Website an einigen Stellen kleine Anwendungen, Spiele oder Videos ein, die nicht auf unserem Server liegen, sondern von externen Dienstleistern bereitgestellt werden. Einige dieser Module verwenden externe Cookies, weswegen wir hierfür Ihre Zustimmung benötigen.

      Auf unserer Webseite verwendete Funktionen

      Erforderliche Cookies

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      weltladen2026service.nicht.live cookietypes 356
      weltladen2026service.nicht.live wires Sitzung
      weltladen2026service.nicht.live wires_challenge 30

      Performance-Cookies

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      weltladen2026service.nicht.live Matomo 386

      Eingebettete Module

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      *.gstatic.com, *.googleapis.com Google Maps 356
      h5p.org H5P 712
      * Sonstige Module 356
      vimeo.com Vimeo 356
      gstatic.com, youtube.com, youtube-nocookie.com YouTube 356

      Datenschutzerklärung