Transparenzregister
Grundlegendes
Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten. Dieses Register wurde auf Basis des Geldwäschegesetzes (GwG) geschaffen und soll ersichtlich machen, welche wirtschaftlichen Eigentümer hinter Stiftungen, Firmen und anderen Institutionen stehen. Damit soll der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche unterstützt werden. Die Daten vieler juristischer Personen werden in der Regel automatisch aus bestehenden staatlichen Verzeichnissen wie dem Vereinsregister entnommen.
Eintragung in das Transparenzregister
Für eingetragene Vereine nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erstellt die registerführende Stelle in der Regel anhand der im Vereinsregister eingetragenen Daten eine Eintragung in das Transparenzregister, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mitteilung der Vereine bedarf. GmbHs und Genossenschaften müssen Änderungen selbst beim Transparenzregister anmelden. Es empfiehlt sich, die eigene Eintragung im Register regelmäßig zu überprüfen.
Gebühren
Die Führung einer Organisation im Transparenzregister ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Seit dem Gebührenjahr 2024 werden alle im Zuwendungsempfängerregister geführten Rechtseinheiten automatisch von der Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit. Eine rückwirkende Befreiung für Vorjahre ist nicht möglich.
Aktualisiert: April 2026
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